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Leistung

Objekt-, Werks- und Baustellenschutz

Bewachung soll nicht auf Vorfälle reagieren, sondern verhindern, dass es dazu kommt. Wir sichern Firmengelände, Werksanlagen und Baustellen durch sichtbare Präsenz, kontrollierten Zugang und dokumentierte Kontrollgänge.

Beleuchtete Logistikhalle mit Laderampen hinter einem Zaun bei Nacht

Was wir übernehmen

Objekt-, Werks- und Baustellenschutz

Objektschutz heißt, ein Gelände so zu betreuen, dass Unbefugte gar nicht erst hineingelangen und Auffälligkeiten bemerkt werden, bevor daraus ein Schaden wird. Wir übernehmen die sichtbare Präsenz am Objekt, die Kontrolle von Zugängen und Zufahrten sowie regelmäßige Kontrollgänge. Ob das ein Dauerposten während der Betriebsruhe ist oder eine Bewachung über einen begrenzten Zeitraum, richtet sich nach Ihrem Objekt.

Auf Baustellen liegt der Schwerpunkt anders: Dort stehen Material, Maschinen und Fahrzeuge oft ungeschützt auf einem offenen Gelände, und der Bauablauf gerät ins Stocken, sobald etwas fehlt oder beschädigt ist. Wir bewachen Baustellen rund um die Uhr, auch nachts, an Wochenenden und an Feiertagen, wenn niemand vom Bau vor Ort ist. Dazu gehören die Zufahrtskontrolle für Lieferungen und Nachunternehmer ebenso wie das Öffnen und Verschließen des Geländes zu vereinbarten Zeiten.

In Werksanlagen und auf Firmengeländen ergänzt der Objektschutz die vorhandene Technik. Kameras und Meldeanlagen zeigen ein Ereignis an – über die Reaktion darauf entscheidet ein Mensch, der vor Ort ist und das Gelände kennt.

Typische Einsätze

Wofür wir gerufen werden

  • Werkschutz und Firmengeländesicherung
  • Baustellenbewachung, auch über Nacht und am Wochenende
  • Zugangs- und Zufahrtskontrolle
  • Kontrollgänge mit schriftlichem Nachweis
  • Schließdienst zu vereinbarten Zeiten
  • Bewachung während Betriebsruhe, Werksferien und Feiertagen
  • Absicherung von Lager- und Logistikflächen

Wie wir arbeiten

Vom ersten Gespräch bis zum laufenden Einsatz

Am Anfang steht ein Gespräch und, wo es sinnvoll ist, eine Begehung des Objekts. Dabei klären wir, was geschützt werden soll, wo die Zugänge liegen, welche Technik bereits vorhanden ist und zu welchen Zeiten das Gelände unbeaufsichtigt bleibt. Daraus entsteht ein Vorschlag: fester Posten oder Kontrollgänge, Zeiten, Anzahl der Einsatzkräfte.

Vor dem ersten Dienst halten wir schriftlich fest, was an diesem Objekt gilt – welche Bereiche kontrolliert werden, wer Zutritt hat, was bei einer Auffälligkeit zu tun ist und wen wir wann erreichen. Unsere Einsatzkräfte werden auf das Objekt eingewiesen, bevor sie den Dienst antreten.

Im laufenden Einsatz wird jeder Kontrollgang dokumentiert und jede Auffälligkeit gemeldet; die Nachweise erhalten Sie in der vereinbarten Form. Für Ereignisse, die keinen Aufschub dulden, gibt es einen festgelegten Meldeweg mit benannten Ansprechpartnern. Unsere Rufbereitschaft ist rund um die Uhr erreichbar, auch nachts und an Feiertagen.

Für wen das passt

Auftraggeber und Objekte

Objektschutz passt für Auftraggeber, deren Werte an einem festen Ort liegen und zeitweise unbeaufsichtigt sind: Produktions- und Gewerbebetriebe, Bauunternehmen und Bauträger, Lager- und Logistikflächen, Autohäuser, Verwaltungsgebäude sowie Eigentümer und Verwalter größerer Liegenschaften. Von unserem Sitz in Königsbrunn bei Augsburg aus betreuen wir Objekte in der Region und darüber hinaus deutschlandweit.

Typische Anlässe sind der Beginn einer Bauphase, wiederholte Vorfälle auf einem Gelände, eine Betriebsruhe über die Feiertage, ein Umbau bei laufendem Betrieb oder eine Auflage aus dem Versicherungsvertrag. Wenn Sie nicht sicher sind, ob eine durchgehende Bewachung nötig ist oder regelmäßige Kontrollen genügen, klären wir das im Gespräch – je nach Objekt kann statt eines Dauerpostens auch der Revierdienst die passende Lösung sein.

Häufige Fragen

Zu dieser Leistung

Das hängt von Umfang, Ort und Zeitfenster ab. Bei kurzfristigem Bedarf – etwa nach einem Vorfall auf der Baustelle – klären wir die Verfügbarkeit direkt im ersten Gespräch. Auf Anfragen über das Kontaktformular melden wir uns innerhalb von 24 Stunden.

Unsere Einsatzkräfte verfügen über die nach § 34a GewO erforderliche Qualifikation und sind im Bewacherregister nach § 11b GewO eingetragen. Custodia Protection selbst ist ein Bewachungsunternehmen mit Erlaubnis nach § 34a GewO und über eine Betriebshaftpflicht nach § 14 BewachV versichert. Was am einzelnen Objekt gilt, regelt die mit Ihnen vereinbarte Dienstanweisung.

Was bei einem Ereignis geschieht, legen wir vorab mit Ihnen fest. Die Einsatzkraft verschafft sich einen Überblick, dokumentiert den Vorgang und meldet ihn über den vereinbarten Weg. Ist eine Gefahrenlage erkennbar, alarmiert die Einsatzkraft Polizei oder Feuerwehr, bevor sie Sie informiert. Sie erhalten die Meldung, ohne nachfragen zu müssen.

Anfrage

Wir prüfen Ihre Lage und machen einen Vorschlag.

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