Leistung
Alarmverfolgung
Löst Ihre Melde- oder Brandmeldeanlage aus, fährt eine Streife das Objekt an – auch nachts und am Wochenende. Ihre bestehende Anlage bleibt, wie sie ist.
Was wir übernehmen
Alarmverfolgung
Löst Ihre Einbruchmeldeanlage, Ihre Brandmeldeanlage oder eine technische Störmeldung aus, fährt eine Streife das Objekt an und prüft die Ursache vor Ort. Die Prüfung vor Ort ergibt, ob eine Ursache vorliegt und welche Maßnahmen erforderlich sind – Ihr Betrieb erfährt das Ergebnis, ohne selbst anfahren zu müssen.
Die Meldung kann von Ihrer Leitstelle, von Ihrem Facility-Management oder direkt von Ihnen kommen – entscheidend ist, dass der Weg vorher festgelegt ist und jeder weiß, wer wen informiert. Zur Alarmverfolgung gehören die Kontrolle des Objekts von außen und innen, das Sichern offener Zugänge, die Verständigung von Eigentümer, Polizei oder Feuerwehr, wenn die Lage es erfordert, und die Bewachung, bis der gesicherte Zustand wiederhergestellt ist.
Viele Betriebe haben eine funktionierende Meldeanlage, aber nachts oder am Wochenende niemanden in der Nähe des Objekts. Die Alarmverfolgung schließt genau diese Lücke. Für Objekte, die keine dauerhafte Besetzung brauchen, wird Personal nur dann gebunden, wenn tatsächlich ein Alarm eingeht.
Typische Einsätze
Wofür wir gerufen werden
- Reaktion auf Einbruch-, Brand- und technische Alarme
- Vor-Ort-Prüfung der Alarmursache
- Sicherung des Objekts und Einleitung von Sofortmaßnahmen
- Benachrichtigung von Eigentümer, Polizei oder Feuerwehr bei Bedarf
- Bewachung bis zum Eintreffen von Verantwortlichen, Handwerkern, Polizei oder Feuerwehr
- Verschließen und Wiederherstellen des gesicherten Zustands
- Dokumentation des Einsatzes im Einsatzbericht
Wie wir arbeiten
Vom ersten Gespräch bis zum laufenden Einsatz
Am Anfang steht ein Gespräch über Ihr Objekt: Welche Anlage ist verbaut, welche Melder lösen aus, wer wird bislang informiert, welche Bereiche sind besonders schutzbedürftig. Dazu gehört die Frage, ob Schlüssel oder Zugangsmittel hinterlegt werden und wie diese verwahrt werden. Aus diesen Angaben entsteht eine schriftliche Alarm- und Einsatzanweisung, die festhält, was im Alarmfall in welcher Reihenfolge geschieht und welche Stelle in welchem Fall verständigt wird.
Diese Anweisung ist die Grundlage jedes Einsatzes. Unsere Sicherheitsmitarbeiter sind nach § 34a GewO unterrichtet und im Bewacherregister nach § 11b GewO eingetragen; die Vorgaben der Bewachungsverordnung und die geltenden Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften gelten für jeden Dienst. Vom Sitz in Königsbrunn bei Augsburg aus sind wir deutschlandweit im Einsatz, die Rufbereitschaft besteht 24/7.
Nach jedem Einsatz erhalten Sie einen Bericht: Zeitpunkt der Meldung, Feststellungen vor Ort, eingeleitete Maßnahmen, verständigte Stellen. Ändert sich etwas an Ihrem Objekt, wird die Einsatzanweisung angepasst.
Für wen das passt
Auftraggeber und Objekte
Die Alarmverfolgung passt zu Auftraggebern, deren Objekte über eine Meldeanlage verfügen, außerhalb der Betriebszeiten aber nicht besetzt sind: Gewerbe- und Industriebetriebe, Lagerhallen und Logistikflächen, Autohäuser und Werkstätten, Praxen und Kanzleien, Einzelhandelsgeschäfte sowie Verwaltungsgebäude und kommunale Liegenschaften.
Ebenso geeignet ist sie für Hausverwaltungen und Eigentümer, die für mehrere Liegenschaften verantwortlich sind und nicht jede Meldung selbst prüfen können, und für Unternehmen, deren Verantwortliche weit vom Objekt entfernt wohnen. Häufig ergänzt die Alarmverfolgung eine Objektbewachung oder einen Revierdienst – Anfahrt im Alarmfall und regelmäßige Kontrollgänge lassen sich zu einem gemeinsamen Konzept verbinden.
Häufige Fragen
Zu dieser Leistung
Nein. Wir arbeiten mit Ihrer bestehenden Anlage und Ihrem bestehenden Meldeweg. Ob die Alarmmeldung über Ihre Leitstelle, Ihr Facility-Management oder direkt von Ihnen kommt, wird vorab festgelegt und in der Einsatzanweisung dokumentiert. Ein Wechsel Ihrer Technik ist dafür nicht erforderlich.
Auch ein Fehlalarm wird vollständig geprüft und dokumentiert. Unsere Sicherheitsmitarbeiter kontrollieren das Objekt, stellen den gesicherten Zustand wieder her und halten im Bericht fest, was festgestellt wurde. Wiederholen sich Fehlalarme an derselben Stelle, geben wir Ihnen diese Beobachtung weiter, damit die Ursache behoben werden kann.
Nach dem Erstgespräch klären wir Objekt, Meldeweg und die Frage der Zugangsmittel; darauf folgt die Einsatzanweisung, dann kann der Dienst aufgenommen werden. Wie viel Vorlauf nötig ist, hängt vor allem davon ab, wie schnell Schlüssel übergeben und Ansprechpartner benannt werden können. Auf Ihre Anfrage melden wir uns innerhalb von 24 Stunden zurück.
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Objekt-, Werks- und Baustellenschutz
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Mehr erfahrenRevier- und Streifendienst
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