Ein Ausweis wird an ein Lesefeld gehalten, eine Leuchtdiode springt von Rot auf Grün, der Beschlag gibt nach. Von außen sieht dieser Vorgang an jeder Tür gleich aus. Der Unterschied steckt in der Frage, was das Lesegerät in dieser halben Sekunde tatsächlich geprüft hat: eine Nummer, die das Medium bereitwillig jedem sendet, der danach fragt, oder den Nachweis, dass das Medium einen Schlüssel besitzt, ohne diesen Schlüssel dabei offenzulegen. Zwischen diesen beiden Verfahren liegt der gesamte Sicherheitsgewinn einer Zutrittskontrolle. ## Die Seriennummer war nie als Sicherheitsmerkmal gedacht Kontaktlose Karten nach ISO/IEC 14443, jener Norm, die den Betrieb im Frequenzbereich 13,56 Megahertz beschreibt, melden sich beim Eintritt in das Feld eines Lesers mit einer Kennung, der sogenannten UID. Deren Aufgabe ist zunächst technischer Natur: Liegen mehrere Medien gleichzeitig im Feld, muss der Leser sie auseinanderhalten können. Die Norm ordnet dieses Antikollisionsverfahren der Übertragungsebene zu, nicht der Sicherheit. Wer die UID als Berechtigungsnachweis verwendet, zweckentfremdet also ein Datum, das offen über die Luftschnittstelle geht. Noch deutlicher fällt das bei älteren Systemen aus, die im Niederfrequenzbereich um 125 Kilohertz arbeiten. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat in seiner Untersuchung "Risiken und Chancen des Einsatzes von RFID-Systemen" beschrieben, dass solche Transponder ihre feste Kennung abgeben, sobald sie in ein passendes Feld geraten, ohne Zutun und ohne Kenntnis der Person, die sie bei sich trägt. Ein Medium dieser Bauart lässt sich mit handelsüblicher Hardware auslesen und auf eine frei beschreibbare Rohkarte übertragen. Das Ergebnis ist kein Nachbau, sondern ein gleichwertiges Duplikat: Für die Anlage ist es dieselbe Karte, weil es dieselbe Nummer sendet. Ein verlorener Ausweis fällt auf. Ein Duplikat nicht. ## Was gegenseitige Authentisierung anders macht Ein kryptografisch geprüftes Medium sendet seinen Schlüssel nicht. Es beweist, dass es ihn kennt. Der Leser schickt dazu eine Zufallszahl, das Medium rechnet mit dem gespeicherten Schlüssel darüber und gibt das Ergebnis zurück, der Leser führt dieselbe Rechnung aus und vergleicht. Weil die Zufallszahl bei jedem Vorgang neu gebildet wird, nützt das Mitschneiden einer früheren Antwort nichts mehr: Sie passt zur nächsten Frage nicht. Gegenseitig wird das Verfahren erst, wenn auch das Medium den Leser prüft, bevor es Daten herausgibt. Ein nachgebautes oder untergeschobenes Lesegerät kommt dann an die gespeicherten Anwendungsdaten nicht heran, weil es die Gegenprobe nicht besteht. Genau dieser zweite Schritt fehlt einem Medium, das lediglich seine Nummer ausgibt. Es kann nicht unterscheiden, ob es an der Tür liegt, für die es ausgegeben wurde, oder in einer Jackentasche neben einem fremden Lesefeld. ## Der Schlüssel ist das eigentliche Objekt Damit verschiebt sich die Sicherheitsfrage vom Medium zum Schlüsselmanagement. Arbeitet eine Anlage mit einem einzigen Schlüssel für alle Ausweise, entscheidet ein einziges kompromittiertes Medium über das gesamte System. Übliche Gegenmaßnahme ist die Diversifizierung: Aus einem geheimen Anlagenschlüssel und der Kennung des jeweiligen Mediums wird für jede Karte ein eigener Schlüssel abgeleitet. Wer eine einzelne Karte auseinandernimmt, gewinnt damit nichts über die übrigen. Ebenso wichtig ist die Frage, wo der Anlagenschlüssel liegt. Steckt er im Leser, und hängt dieser Leser auf der ungesicherten Seite der Tür, dann hängt das Geheimnis der Anlage an einer Wand, die jeder erreicht. Sicherheitsmodule, die den Schlüssel gekapselt halten, und Architekturen, die die eigentliche Entscheidung in den geschützten Bereich verlegen, adressieren genau diesen Punkt. Der Leser wird dann zum Sensor, nicht zur Instanz, die über die Tür bestimmt. ## Wenn der Algorithmus geheim bleiben soll Verschlüsselung allein sagt noch nichts über Qualität. Ein bekannter Beleg dafür stammt aus dem Jahr 2008, als Forschende der Radboud-Universität Nijmegen gemeinsam mit dem Chaos Computer Club den proprietären Algorithmus einer damals weit verbreiteten Chipkartenfamilie offenlegten und praktisch brachen. Die Lehre daraus ist älter als die Sache selbst und geht auf das Kerckhoffs'sche Prinzip zurück: Die Sicherheit eines Verfahrens darf ausschließlich am Schlüssel hängen, niemals an der Geheimhaltung des Verfahrens. Offen dokumentierte und über Jahre geprüfte Algorithmen wie der Advanced Encryption Standard, den das US-amerikanische National Institute of Standards and Technology als FIPS 197 veröffentlicht hat, erfüllen diese Bedingung. Proprietäre Eigenentwicklungen ohne öffentliche Prüfung erfüllen sie nicht, solange niemand ernsthaft versucht hat, sie zu brechen. ## Die Strecke hinter dem Leser Selbst ein einwandfrei geprüftes Medium hilft wenig, wenn die Verbindung zwischen Leser und Zutrittssteuerung angreifbar bleibt. Klassische Leseranbindungen übertragen die ermittelte Ausweisnummer unverschlüsselt und ohne Absicherung gegen Einspielen fremder Daten. Wer an diese Leitung gelangt, braucht keine Karte mehr, sondern nur die Zahl, die eine gültige Karte einmal erzeugt hat. Als Gegenentwurf hat sich ein Protokoll etabliert, das die Strecke verschlüsselt und beide Seiten authentisiert und das als IEC 60839-11-5 genormt vorliegt. Ohne diese Absicherung verlagert sich die Schwachstelle vom Medium in die Wand. ## Was Normen dazu einordnen Die Normenreihe DIN EN 60839-11-1 für elektronische Zutrittskontrollanlagen ordnet Anlagen vier Sicherheitsgraden zu, mit steigenden Anforderungen an Erkennung, Manipulationsschutz und Widerstand gegen die Wiederverwendung mitgeschnittener Daten. Ergänzend beschreiben die VdS-Richtlinien für Zutrittskontrollanlagen, etwa VdS 2367 zu Planung und Einbau, die bauliche und organisatorische Einbettung. Beide Regelwerke lesen sich in dieselbe Richtung: Ein Ausweis ist ein Bauteil unter vielen, und seine Prüftiefe muss zum Schutzbedarf des Bereichs passen, nicht zum Komfortwunsch bei der Ausgabe. ## Was Technik nicht abnimmt Ein kryptografisch starkes Medium ersetzt keine Verwaltung. Ausweise, die beim Ausscheiden nicht eingezogen und nicht gesperrt werden, bleiben gültig, gleich mit welchem Verfahren sie geprüft werden. Offline-Beschläge, die Sperrlisten erst beim nächsten Kontakt mit einem vernetzten Leser übernehmen, brauchen einen definierten Umlauf, sonst wirkt eine Sperre erst Tage später. Und Protokolldaten helfen nur, wenn jemand sie liest. Der organisatorische Teil ist unspektakulär und entscheidet trotzdem darüber, ob die technische Prüftiefe im Alltag überhaupt zum Tragen kommt. ## Die Frage, die trägt Wer den Sicherheitswert eines Zutrittsmediums einschätzen will, kommt mit zwei Fragen weit. Erstens: Sendet das Medium eine Kennung, oder beweist es den Besitz eines Schlüssels, ohne ihn zu senden? Zweitens: Wer kennt diesen Schlüssel, und wo ist er körperlich gespeichert? Alles Weitere, von der Bauform bis zur Farbe des Ausweises, ist demgegenüber zweitrangig. Ein Medium, dessen einziges Merkmal eine frei auslesbare Nummer ist, dokumentiert Zutritte zuverlässig. Es schützt sie nicht.
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