Zwischen dem späten Abend des 22. und dem Mittag des 23. September verschwand in der Augsburger Innenstadt ein E-Bike. Sein Besitzer hatte es abgesperrt vor dem Haus abgestellt; der Schaden liegt im niedrigen vierstelligen Bereich. Anfang September traf es in Pfersee ein abgesperrtes Pedelec, ebenfalls über Nacht. Das Schloss war beide Male dran.
Für Privatleute ist das ärgerlich. Für Betriebe stellt sich eine eigene Frage, seit viele Beschäftigte mit dem Dienstrad zur Arbeit kommen: Was steht eigentlich den ganzen Tag auf unserem Gelände, und wer hat es im Blick?
Warum Räder am Firmengelände ein eigenes Thema sind
E-Bikes sind leicht zu verwerten, schnell weggetragen und oft mehrere tausend Euro wert. Auf einem Firmenparkplatz stehen sie gebündelt, zu festen Zeiten, häufig an einer Stelle, die tagsüber niemand beachtet. Dazu kommen Diensträder, die über Nacht auf dem Gelände bleiben, und Räder von Beschäftigten im Schichtbetrieb, die auch abends und am Wochenende dort stehen.
Der Stellplatz entscheidet
Ein guter Abstellplatz ist einsehbar, beleuchtet und nah an einem Eingang, an dem regelmäßig jemand vorbeikommt. Ein schlechter liegt hinter der Halle, neben den Tonnen, im Sichtschatten. Oft reicht es schon, den Stellplatz zu verlegen, damit er von Empfang, Pforte oder Büro aus zu sehen ist.
Anschließen, nicht nur absperren
Ein Schloss, das nur das Hinterrad blockiert, hält niemanden auf, der das Rad wegtragen will. Feste Anlehnbügel, an denen Rahmen und Rad angeschlossen werden können, machen hier den Unterschied. Für Diensträder, welche über Nacht bleiben, lohnt ein abschließbarer Raum, eine Garage oder eine Fahrradbox mit Zugang nur für Berechtigte.
Tagsüber anders als nachts
Tagsüber schützt vor allem Sichtbarkeit: ein Stellplatz im Blickfeld von Menschen, die dort arbeiten. Nachts schützt Präsenz. Wer Räder über Nacht auf dem Gelände lässt, sollte sie in den Schutz des Geländes einbeziehen, mit Beleuchtung, geregeltem Zugang und Kontrollgängen, die auch die Abstellplätze umfassen.
Was Betriebe jetzt tun können
- Stellplatz prüfen: einsehbar, beleuchtet, nah am Eingang?
- Feste Anlehnbügel statt freistehender Ständer
- Diensträder über Nacht in einen verschlossenen Raum
- Beschäftigte auf Rahmenschlösser und das Anschließen hinweisen
- Abstellplätze in Kontrollgänge und Objektschutz einbeziehen
Custodia Protection übernimmt Objekt-, Werks- und Baustellenschutz für Betriebe in Augsburg und Umgebung, mit Kontrollgängen, die auch Stellplätze und Außenbereiche einschließen. Zugelassen nach § 34a GewO, mit Sitz in Königsbrunn. Sprechen Sie mit uns, wenn auf Ihrem Gelände mehr steht als Autos.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.