Ein Melder meldet keinen Einbruch. Er meldet eine physikalische Veränderung in seinem Erfassungsbereich und überlässt es der Anlage, daraus ein Ereignis zu machen. Welche Veränderung das ist — eine Wärmeverteilung, eine Frequenzverschiebung, eine Kombination aus beidem —, steht nicht in der Bedienoberfläche, sondern in der Bauart. Wer die Bauart kennt, kann vorhersagen, unter welchen Bedingungen dieses Gerät danebenliegt. Wer sie nicht kennt, dreht später an der Empfindlichkeit und wundert sich, dass jede Einstellung einen anderen Fehler erzeugt.
Passiv-Infrarot: ein Wärmemuster, kein Bewegungsbild
Ein Passiv-Infrarot-Melder sendet nichts aus. Er empfängt Wärmestrahlung aus seinem Sichtfeld und wertet deren Änderung aus. Nach dem Wienschen Verschiebungsgesetz liegt das Strahlungsmaximum eines rund 37 Grad Celsius warmen Körpers im langwelligen Infrarot; genau auf diesen Bereich ist das optische Fenster des Melders ausgelegt. Eine Fresnellinse zerlegt den Erfassungsbereich in einzelne Keulen mit Zwischenräumen. Das pyroelektrische Element erzeugt nur dann ein verwertbares Signal, wenn eine Wärmequelle von einer Keule in die nächste wechselt.
Daraus folgt die wichtigste Montageregel dieser Bauart: Bewegung quer zum Melder wird deutlich besser erkannt als Bewegung direkt auf ihn zu. Und daraus folgen die typischen Störgrößen. Sonnenlicht, das eine Fläche im Sichtfeld aufheizt, warme Luft aus einem Lüftungsauslass, ein Vorhang, der sich vor einem Heizkörper bewegt, Kleintiere sowie im Hochsommer der schwindende Temperaturkontrast zwischen Körper und Umgebung. Die Anforderungen an diese Melderart sind in DIN EN 50131-2-2 festgelegt.
Dualmelder: zwei Physiken, eine Und-Verknüpfung
Der Dualmelder ergänzt den Infrarotkanal um einen aktiven zweiten Kanal, meist ein Doppler-Radar. Es sendet ein Signal aus und wertet die Frequenzverschiebung des reflektierten Anteils aus, üblicherweise im ISM-Band um 24 Gigahertz, das die Bundesnetzagentur in ihren Allgemeinzuteilungen für Kurzstreckenfunkanwendungen ausweist. Radar reagiert stark auf radiale Bewegung, also genau dort, wo Passiv-Infrarot schwach ist.
Entscheidend ist jedoch nicht die Ergänzung, sondern die Verknüpfung: Ein Alarm entsteht erst, wenn beide Kanäle innerhalb eines kurzen Zeitfensters ansprechen. Da die Störgrößen der beiden Verfahren nichts miteinander zu tun haben, fällt der Großteil davon aus der Bewertung heraus. Warme Luft bewegt kein Radarziel. Ein Radarsignal, das durch eine Leichtbauwand oder ein Türblatt hindurch eine Bewegung im Nachbarraum erfasst, findet keine Entsprechung im Wärmebild. Der Preis ist eine geringfügig niedrigere Erkennungswahrscheinlichkeit, vor allem bei sehr langsamen Bewegungen, und ein höherer Strombedarf. Kombinierte Melder aus Infrarot und Mikrowelle sind in DIN EN 50131-2-4 als eigene Kategorie geführt, die Kombination mit Ultraschall in Teil 2-5.
Vorhangmelder: schmales Feld, frühe Meldung
Der Vorhangmelder ist optisch ein Passiv-Infrarot-Melder mit einer Linse, die statt eines Fächers ein schmales, hohes Feld erzeugt. Montiert an der Fassade parallel zur Wand oder innen unmittelbar an der Fensterebene, meldet er die Annäherung an eine Öffnung, bevor der Innenraum betreten ist. Im Gebäude eignet sich dieselbe Charakteristik für Flure, Treppenläufe und Regalgassen.
Sein eigentlicher Vorteil ist ein negativer: Alles, was legitim im Raum geschieht — ein Haustier, eine Lüftung, eine sonnenbeschienene Fläche —, liegt außerhalb des Felds und muss nicht mit einer erhöhten Ansprechschwelle erkauft werden. Der Nachteil ist die Empfindlichkeit gegenüber Justage. Eine geringe Abweichung der Ausrichtung verschiebt das Feld am Ende der Reichweite erheblich, und jede bauliche Veränderung wie eine Markise, ein Werbeträger oder wachsende Bepflanzung verändert die Erfassung, ohne dass die Anlage davon Kenntnis erhält.
Weitere Bauarten und ihre Aufgaben
Die Normenreihe DIN EN 50131-2 führt für weitere Melderarten eigene Teile: Öffnungsmelder in Teil 2-6, Glasbruchmelder in Teil 2-7, Erschütterungsmelder in Teil 2-8. Dazu kommen aktive Infrarotschranken für lange, gerade Strecken. Die Logik dahinter ist immer dieselbe: Melder an der Gebäudehülle melden früher, Melder im Raum melden sicherer. Die beiden Ebenen ersetzen einander nicht, sie beantworten unterschiedliche Fragen.
Grad, Umweltklasse, Sabotageschutz
DIN EN 50131-1 ordnet Anlagen und Bauteile den Graden 1 bis 4 zu, abgestuft nach dem angenommenen Vorgehen eines Täters. Ab Grad 3 verlangt die Normenreihe unter anderem die Erkennung von Abdeck- und Annäherungsversuchen sowie eine Überwachung des Gehäuses. Parallel dazu beschreibt DIN EN 50130-5 Umweltklassen von I bis IV, die festlegen, für welche Temperatur-, Feuchte- und Erschütterungsbedingungen ein Gerät geprüft wurde. Ein Melder der Innenraumklasse hinter einer ungedämmten Metalltür oder in einer unbeheizten Halle arbeitet außerhalb seiner Spezifikation, und das zeigt sich zuerst als Fehlalarm, nicht als Ausfall. Die Anforderungen an die Störfestigkeit gegenüber elektromagnetischen Einflüssen regelt DIN EN 50130-4.
Zuordnung: welche Aufgabe verlangt welche Bauart
- Beheizter Innenraum mit geregelter Nutzung und ohne Wärmequellen im Sichtfeld: Passiv-Infrarot genügt.
- Räume mit Lüftung, Heizstrahlern, großem Sonneneintrag oder Thermik unter dem Hallendach: Dualtechnik, weil die Störgröße nur einen Kanal trifft.
- Fenster- und Türfronten, Fassadenlinien, Flure und Regalgassen: Vorhangcharakteristik.
- Bereiche mit Tieren: Zuschnitt des Felds und Zonenmaskierung statt einer angehobenen Schwelle.
- Unbeheizte oder wettergeführte Bereiche: zuerst die Umweltklasse prüfen, dann die Bauart wählen.
- Hohe Hallen: rundum erfassende Deckenmelder, deren Erfassungsdiagramm zur Montagehöhe passt.
Prüfen statt vermuten
Jede Bauart hat eine Richtung, in der sie schlecht sieht, und eine Störgröße, auf die sie anspricht. Beides lässt sich nur im eingebauten Zustand feststellen. Ein dokumentierter Gehtest in beiden Bewegungsrichtungen nach jeder baulichen oder nutzungsbedingten Änderung, dazu eine Wiederholung in der jeweils anderen Jahreszeit, weil der Wärmekontrast im Sommer ein anderer ist als im Winter — das ist der Unterschied zwischen einer geplanten und einer gewachsenen Anlage.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.